Ich stelle gerade fest, dass das mit der geplanten Bautagebuch-Weihnachtspause nicht so richtig hin haut. Weil in den Verwaltungen von Kreis und Stadt auch „zwischen den Jahren“ noch fleißig gearbeitet wird, will ich mich auch nicht lumpen lassen. 😉 Im Bautagebuch gibt es mehrere Leserkommentare, deren Schreiber noch auf eine Antwort warten. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Herford hat sich jetzt dazu geäußert.
Zu dem Artikel „Umleitung wird eingerichtet“ schrieb „Matze“ am 03. Dezember:
Schon wieder dieser „Radfahrer absteigen“-Unsinn, meist durch das Verkehrszeichen 1012-32 angezeigt. Wo nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 eine Benutzungspflicht für Radwege gilt, oder eine Nutzung nicht Zumutbar ist, darf, oder besser, sollte, ein Radfahrer auf der Straße fahren. Da muss er auch nicht schieben. Wenn an dieser Baustelle nur Fußgänger auf dem Hochbord vorbeigeführt werden sollen, reicht einfach das Verkehrszeichen 239, damit handelt es sich um einen ausdrücklichen Fussweg auf dem Radfahrer sowieso nicht fahren dürfen. Der Hinweis „Radfahrer absteigen“ ist also vollkommen überflüssig.
Hier die Antwort der Straßenverkehrsbehörde:
Das Hinweisschild „Radfahrer absteigen“ hat kaum Auswirkung auf das Verhalten der Radfahrer. Da es auch rechtlich keine Bedeutung hat, wäre es besser, das Schild zu entfernen.
Eine schöne Übersicht über alle Verkehrszeichen gibt es bei Wikipedia: Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2013
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